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Wahlen 2024: Kandidierende für Ortskirchenräte gesucht
Am 16./17. November dieses Jahres finden die Wahlen zum Ortskirchenrat auf der Grundlage der Ordnung für die Wahl der Ortskirchenräte und die Bildung des Pfarreirats im Bistum Dresden-Meißen statt. Und für diese anstehende Wahl werden in den einzelnen Gemeinden in den kommenden Wochen bis ca. Mitte Oktober wieder Kandidierende gesucht, die sich im jeweiligen Ortsgremium engagieren wollen.
WAS IST EIN ORTSKIRCHENRAT UND WAS MACHT ER?
Eine Pfarrei setzt sich in der Regel aus mehreren Ortsgemeinden zusammen. Der Ortskirchenrat ist eine Gruppe von Menschen, die von den Mitgliedern der Ortsgemeinde gewählt worden sind. Weitere Personen können berufen werden. Der Ortskirchenrat bespricht Themen, welche die Kirche an einem konkreten Ort, d.h. die Ortsgemeinde, betreffen und organisiert die Umsetzung.
GUTE GRÜNDE ZU KANDIDIEREN, WEIL …
- Sie das Leben in Ihrer Gemeinde mitgestalten wollen;
- Sie gemeinsam mit anderen entscheiden möchten, wie sich Kirche vor Ort entwickelt;
- Sie ein offenes Ohr für die Anliegen der Menschen in Ihrer Gemeinde und darüber hinaus haben;
- Sie Freude daran haben, auf Menschen zuzugehen, deren Interesse für die Mitarbeit in der Gemeinde zu wecken und sie zu fördern;
- Sie Ideen haben, wie sich die Kirche mit Akteur/-innen aus Gesellschaft und Kultur vernetzen könnte;
- Sie die Zusammenarbeit mit ökumenischen Partner/-innen fördern möchten;
- Sie sich für die praktische Umsetzung von Angeboten und Veranstaltungen vor Ort engagieren möchten;
- Sie gerne mit anderen zusammen überlegen, planen und aktiv werden.
SIE KÖNNEN SICH ALS KANDIDAT/-IN AUFSTELLEN LASSEN, WENN SIE ...
- katholisch sind;
- mindestens 16 Jahre alt sind.
SCHLAGEN SIE KANDIDAT/-INNEN VOR!
Sie kennen Personen, die für eine Mitarbeit im Ortskirchenrat geeignet sind? Sie möchten sich selbst zur Wahl stellen? Dann gibt es folgende Möglichkeiten:
- Teilen Sie dem zuständigen Pfarrbüro Ihren Kandidat/-innen-Vorschlag mündlich oder schriftlich mit.
- Teilen Sie Ihren Kandidat/-innen-Vorschlag dem Wahlausschuss schriftlich mit.